Leistungen


Zur Einleitung einer Therapie stehen mehrere Sprechstunden bzw. probatorische Sitzungen für das gegenseitige Kennenlernen, die Diagnostik und die Erstellung eines Therapieplans zur Verfügung. 

 

Bei einer Entscheidung für die Therapie wird dann eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt. Die Kurzzeittherapie kann zunächst 12 Sitzungen (KZT1) und danach optional weitere 12 Sitzungen (KZT2) umfassen, eine Langzeittherapie (LZT)  60 Sitzungen. Sowohl KZT2 als auch LZT können bei Bedarf jeweils verlängert werden.

 

Sitzungen dauern je 50 Minuten, sie finden in der Regel wöchentlich statt. Bei bestimmten Übungen können auch Doppelsitzungen sinnvoll sein.

Kosten


Bei gesetzlich und privat versicherten Klienten übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten der Sprechstunden bzw. der probatorischen Sitzungen und der Therapie. 

 

Voraussetzung für die Übernahme der Therapiekosten ist ein erfolgreicher Therapieantrag. Hierbei unterstütze ich Sie selbstverständlich.

 

Wichtig zu beachten: Eine Kostenübernahme kann durch die Krankenversicherungen abgelehnt werden, wenn eine vorausgehende Verhaltenstherapie vor weniger als 2 Jahren beendet wurde.